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Bildungsscheck

Was ist der Bildungsscheck

Um mehr Beschäftigte und Betriebe für berufliche Weiterbildung zu gewinnen, gibt es in Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens jedoch mit bis 500 Euro* bezuschusst. Entscheidend ist der auf dem Bildungsscheck ausgewiesene Betrag.


Wer und was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Den Bildungsscheck können einerseits Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen aber auch kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, die ihre Mitarbeiter bei der Weiterbildung unterstützen möchten. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.

Personen bei denen ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko angenommen wird, können sogar jedes Jahr einen Bildungscheck beantragen:

  • Ältere Personen ab 50 Jahren
  • Personen ohne Berufsabschluss
  • Personen, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglich erlernten Beruf arbeiten
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zeitarbeitsverträgen
  • Berufswiedereinsteiger
  • Befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Seit März 2015

Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden, es richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Das Wichtigste zur Förderung ab Januar 2015:

  • Den Bildungsscheck in NRW gibt es für Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.
  • Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.
  • Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).

Wie viel kann ich sparen?

Das Land NRW übernimmt bei Annahme des Bildungsschecks durch den Weiterbildungsanbieter 50 Prozent der Kursgebühren -  maximal 500 Euro* pro Bildungsscheck. Der Bildungsscheck kann jährlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.


Wie funktioniert der Bildungsscheck?

Zu Beginn ist eine ausführliche und kostenlose Beratung vorgesehen. Interessenten und Firmen werden landesweit von rund 175 Beratungsstellen (beispielsweise Kammern und Volkshochschulen, Wirtschaftsförderer und Bildungsnetzwerke) über geeignete Weiterbildungsangebote in der Region informiert. Weitere Informationen über den Bildungsscheck finden Sie hier.

Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie Ihren Bildungsscheck, mit dem Sie sich bei uns weiterbilden können. Ihren Bildungsscheck können Sie für alle Sprachkurse und Weiterbildungen außer Einzeltraining bzw. Coaching von inlingua Köln einlösen.

*Hinweis: Bildungsschecks,die vor dem 31.10.14 über eine Fördersumme von bis zu 2.000 Euro bereits ausgestellt wurden, können weiterhin eingelöst und genutzt werden.

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gern bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten. Rufen Sie uns einfach an unter 0221 2575790. Oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin hier bei uns im inlingua Sprachcenter.