Online Einstufungstest

Für Sie und für uns ist es wichtig, Ihren genauen Vorkenntnisse zu bestimmen. Mit Hilfe des inlingua Einstufungstests finden wir es gemeinsam heraus.
Zum Einstufungstest


Mit der Bildungsprämie Sprachen lernen

Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig!


Was ist eine Bildungsprämie?

Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.


Wer bekommt eine Bildungsprämie?

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 bzw. 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Arbeitnehmer, die in ihren Beruf zurückkehren sowie Mütter oder Väter in Elternzeit werden gefördert. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus.


Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch

  • Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Entweder über die Übersichtskarte auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder per Telefonhotline: 0800 2623 000. Vereinbaren Sie dort einen persönlichen Beratungstermin.
  • Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit - Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!


3. Förderphase startete am 1. Juli 2014

Die neue Förderrichtlinie wurde am 22. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab 1. Juli 2014 gelten für Personen, die einen Prämiengutschein nutzen möchten, veränderte Förderkonditionen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten.
  • Prüfungen werden als eigenständige, einzeln ausgewiesene Leistung nicht mehr gefördert, da sich die Qualitätsanforderungen der Richtlinie auf Weiterbildungsmaßnahmen beziehen. Eine Ausnahme gilt für Prüfungen nach § 45 Berufsbildungsgesetz - die sog. Externenprüfungen.
  • Die weiterbildungsinteressierten Personen müssen einen Nachweis über ihre Erwerbstätigkeit erbringen. Dies kann z. B in Form einer Gehaltsbescheinigung oder eines Arbeitsvertrags erfolgen.
  • Auf dem Prämiengutschein selbst entfällt ab dem 1. Juli 2014 die Nennung von mindestens drei geeigneten Weiterbildungsanbietern. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass viele weiterbildungsinteressierte Personen bereits konkrete Vorstellungen ihrer gewünschten Weiterbildung haben. Trotzdem gehört die Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Weiterbildungsangebot weiterhin zum Aufgabenfeld der Bildungsprämienberatung.
  • Gutscheine für die 3. Förderphase können erst ab dem 1. Juli 2014 ausgestellt werden. Für Fortbildungen ab dem 1. Juli 2014 können ausschließlich Gutscheine der 3. Förderphase eingesetzt werden.  

Quelle: Bildungsprämie - Infomail für Beratungsstellen, 21. Mai 2014

Weitere Informationen unter http://www.bildungspraemie.info

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gern bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten. Rufen Sie uns einfach an unter 0221 2575790. Oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin hier bei uns im inlingua Sprachcenter.